Wo muss ich die Powerbank im Flugzeug aufbewahren?
Viele Airlines schreiben seit 2026 ausdrücklich vor, dass Powerbanks nicht im Gepäckfach über dem Sitz liegen dürfen. Sie müssen in Griffweite bleiben, also in der Sitztasche, am Körper oder in einer Tasche unter dem Vordersitz.
Der Hintergrund: Bei einem überhitzenden Akku muss die Crew sofort eingreifen können. In einem geschlossenen Gepäckfach würde ein Problem erst spät auffallen.
Zusätzlich empfehlen viele Fluggesellschaften, jede Powerbank einzeln zu verstauen, etwa in der Originalverpackung, einer Kunststoffhülle oder einem Schutzbeutel. So lässt sich ein Kurzschluss durch Kontakt mit Metallgegenständen wie Schlüsseln oder Münzen ausschließen.
Beschädigte, verformte oder aufgeblähte Akkus gehören grundsätzlich nicht ins Flugzeug.
Stand: August 2026.